Alle Palettenhersteller, die im internationalen Handel tätig sind, müssen die Vorschrift ISPM 15 einhalten, auch bekannt als NIMF 15. Diese internationale phytosanitäre Vorschrift ist verpflichtend, um exportieren zu können, Sanktionen zu vermeiden und unnötige Kosten zu verhindern.
Bei United Barcode Systems (UBS) möchten wir Ihnen helfen, diese Herausforderung ein für alle Mal zu lösen. Wie? Mit Direktdrucktechnologie, die nicht nur die technischen Anforderungen erfüllt, sondern Ihnen auch Effizienz, Rückverfolgbarkeit und langfristige Sicherheit bietet.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um die Vorschrift einzuhalten, wie Sie Ihre Paletten gemäß ISPM 15 korrekt kennzeichnen müssen und wie Palettenhersteller wie Sie dies bereits effizient mit unseren Drucksystemen der APLINK-Serie umsetzen.
Die Internationale Norm für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15 bzw. NIMF 15), entwickelt von der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen), hat das Ziel, die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheiten über Holzverpackungen im internationalen Handel zu verhindern.
Diese Vorschrift schreibt die ausschließliche Verwendung von behandeltem und korrekt gekennzeichnetem Holz für jede Art von Verpackung vor, die in andere Länder exportiert wird. Ihre Einhaltung ist entscheidend, da aktuell:
Um ISPM 15-konform zu sein, muss eine Holzpalette zwei obligatorische Prozesse durchlaufen: die phytosanitäre Behandlung und das Anbringen des offiziellen IPPC-Stempels.
-Phytosanitäre Behandlung: Dies ist das Verfahren zur Desinfektion der Paletten. Es gibt drei verschiedene Methoden:
-Anbringung des IPPC-Stempels (International Plant Protection Convention): Nach der Behandlung muss die Palette dauerhaft mit dem offiziellen ISPM-15-Logo gekennzeichnet werden, das Folgendes enthält:
„Die Kennzeichnung muss dauerhaft, verzerrungsfrei und klar sein und mit beständigen schwarzen Tinten gedruckt werden. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen kann zur Ablehnung an der Grenze oder zu Sanktionen führen.“
Vor einigen Monaten wurde einer unserer Kunden – Hersteller und Händler von Holzpaletten für den Export – einer unangekündigten Inspektion unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass einige seiner Exportpaletten nicht den ISPM-15-Kennzeichnungsvorgaben entsprachen:
Dies gefährdete seine Geschäftstätigkeit. Eine schnelle, dauerhafte und zugelassene Lösung war notwendig – und so wandte er sich an uns.
Nach Analyse seiner Produktionslinie schlugen wir die Integration unseres Hochleistungsdrucksystems APLINK HRX GS05 vor, das für den Direktdruck auf Holzklötzen entwickelt wurde, an industrielle Umgebungen angepasst ist und die Anforderungen der ISPM 15 erfüllt.
Mit dieser Technologie erreichte der Kunde:
In wenigen Tagen druckte die Produktionslinie Paletten für den weltweiten Export. Seitdem hat der Kunde alle Inspektionen bestanden und seine Stillstandszeiten um 30 % reduziert.
Außerdem sind unsere Inkjet-Direktdrucksysteme auch von EPAL zugelassen. Das ermöglicht es den Herstellern, die Kennzeichnung gemäß Doppelvorschrift ISPM 15 + EPAL in einem einzigen System zu vereinen. Hier finden Sie unsere EPAL-zertifizierten Geräte.
Denken Sie daran: „Richtig kennzeichnen heißt besser exportieren“. Die Kennzeichnung Ihrer Paletten ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein Gütesiegel, das Ihnen die Türen zum internationalen Handel öffnet.
UBS hilft Ihnen dabei:
Sprechen wir? Wir sind bereit, Ihnen zu helfen, die Vorschrift zu erfüllen und die Erwartungen zu übertreffen.
Möchten Sie die Palettenkennzeichnung weiter optimieren? In unserem Blog finden Sie weitere Inhalte speziell für Palettenhersteller, die sich an neue Vorschriften anpassen, die Rückverfolgbarkeit verbessern und Prozesse digitalisieren möchten:
Sehen Sie sich diese Artikel an und erfahren Sie, wie Sie Ihr Palettenkennzeichnungssystem auf das nächste Level bringen können!
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